Ich baue einen Carport
Unter den Begriff «Carport» fallen eingeschossige Unterstände für Fahrzeuge, deren Wände offen oder teilweise offen sind.
Aus Sicht des Brandschutzes ist es jedoch nicht massgebend, wie die Wände beschaffen sind. Für Carports gelten dieselben Anforderungen wie für Einstellräume. Einzig die Anforderungen an Türen fallen bei offenen Wänden weg.
So gehen Sie vor
Klären Sie mit der zuständigen Behörde, ob Sie eine Baubewilligung einholen müssen. In der Regel ist diese notwendig.
Bestimmen Sie die notwendigen Brandschutzmassnahmen
Die Brandschutzanforderungen sind abhängig von der Bauform des Carports: Ist er freistehend oder angebaut? Entscheidend ist zudem, wie gross die Fläche des Carports ist.
Angebaute Carports
Die Anforderungen an den Carport richten sich weitgehend nach den Anforderungen an das Gebäude, an das der Carport angebaut wird. So ist zum Beispiel zu prüfen, ob der Carport als eigener Brandabschnitt ausgebaut sein muss.
Zu klären ist auch, ob mit dem Anbau die geforderten Brandschutzabstände zu den Nachbargebäuden noch eingehalten sind.
Um die Brandschutzanforderzungen zu bestimmen, gehen Sie durch die Kapitel unter der Nutzung «Einstellräume und Parkings» im Abschnitt «Angebauter Einstellraum». Dort finden Sie auch, welche Brandschutzabstände gefordert sind.
Freistehende Carports
Bestimmen Sie die Grundfläche des Carports. Diese ist massgebend für die Brandschutzanforderungen.
Schlagen Sie die Brandschutzanforderungen in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» unter folgenden Links nach:
- Für Carports bis zu einer Fläche von 150 m² gelten die Anforderungen an Nebenbauten.
- Liegt die Grundfläche zwischen 150 m² und 600 m² gelten die Anforderungen an freistehende Einstellräume.
- Bei einer Fläche über 600 m² handelt es sich um ein Parking.
Installieren Sie auf dem Carport eine Photovoltaik-Anlage?
Die Anforderungen daran finden Sie im Fachthema «Solaranlagen».
Besitzen Sie ein Elektrofahrzeug?
Informationen zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien finden Sie im Merkblatt der VKF.