Bauteile – massgebend ist der Feuerwiderstand
Die Anforderungen an Bauteile werden über den Feuerwiderstand definiert. Welcher Feuerwiderstand für Tragwerke, Wände, Decken und andere Bauteile vorgeschrieben ist, hängt von der Gebäudegrösse und der Nutzung ab.
Die Klassifizierungen von Bauteilen nach EN und nach VKF verwenden unterschiedliche Darstellungen, haben aber dieselben Kriterien zur Beurteilung des Feuerwiderstands: Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung. Je nach Anwendung kommen zusätzliche Kriterien zum Tragen.
Für die Zuordnung der EN-Klassierungen zu den VKF-Klassierungen siehe Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile», Anhang zu Ziffer 3.4.
So lesen Sie die Klassifizierungen
Bauteile in der Europäischen Norm (EN), z. B. REI 30
Massgebende Kriterien bei der Beurteilung eines Bauteils sind:
R | Tragfähigkeit |
E | Raumabschluss |
I | Wärmedämmung |
tt | Feuerwiderstandsdauer, entspricht der Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen muss |
Beispiel: REI 30 ist ein Bauteil, das
- im Brandfall 30 Minuten lang tragfähig bleibt (R)
- während 30 Minuten verhindert, dass das Feuer auf benachbarte Räume übergreift (E)
- die Hitze 30 Minuten lang von umgebenden Bereichen fern hält (I)
Bauteile bestehen aus Baustoffen, deren Anforderungen separat in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» definiert sind. Wenn Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen, wird die Darstellung der Klassierung mit dem Hinweis «-RF1» ergänzt, Beispiel: REI 30-RF1.
Bauteile nach VKF-Standard, z. B. F 30
Nach dem VKF-Standard gibt es folgende Klassifikationen:
F | Tragende Bauteile; tragende raumabschliessende Bauteile; nichttragende raumabschliessende Bauteile |
R | Rauch- und flammendichte Abschlüsse |
K | Brandschutzklappen |
S | Abschottungen |
tt | Feuerwiderstandsdauer, entspricht der Mindestzeit in Minuten, während der ein Bauteil die an ihn gestellten Anforderungen erfüllen muss. |
Beispiel: F 60 bezeichnet ein tragendes Bauteil, das 60 Minuten lang dem Feuer standhält.
Anforderungen an Bauteile
Welcher Feuerwiderstand für Tragwerke, brandabschnittsbildende Wände und Decken oder andere Bauteile vorgeschrieben ist, regelt die Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte».
Brandschutzrichtlinien der VKF
13-15 «Baustoffe und Bauteile»
15-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte»
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Das Fachthema «Baustoffe und Bauteile in Holz» gibt einen Überblick über die Verwendung von Holzbaustoffen.
Detaillierte Angaben finden Sie in der Lignum-Dokumentation 4.1 «Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand». Die Publikation dient als Planungshilfe und ist als Stand-der-Technik-Papier anerkannt.