Geltungsbereich und Zuständigkeiten im Kanton Aargau
Die Anwendung der Brandschutzvorschriften bei Neu- und Umbauten ist klar geregelt. Die Zuständigkeiten für den kommunalen und kantonalen Brandschutz sind in der Brandschutzverordnung definiert.
Zuständigkeiten
Neu- und Umbauten, Nutzungsänderungen und Modernisierungen von Bauten benötigen in der Regel eine Brandschutzbewilligung der Gemeinde oder der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV).
Welche Bauten, Anlagen und Einrichtungen in den Zuständigkeitsbereich der AGV fallen, hängt von deren Nutzung und Gebäudegeometrie ab. Detaillierte Angaben finden Sie in der Brandschutzverordnung des Kantons Aargau, Paragraph 4.
Die Brandschutzbewilligung wird zusammen mit der Baubewilligung erteilt.
Rechtliche Grundlagen
Die Brandschutzvorschriften (BSV) der VKF sind verbindlich. Sie bilden die Grundlage für Heureka.
Gesetze und Vorschriften
Die kommunalen Brandschutzbehörden und die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) setzen die BSV 2015 im Kanton Aargau um. Die Umsetzungspraxis der Brandschutzvorschriften wird zusätzlich in AGV-Merkblättern erläutert.
Anwendung der Brandschutzvorschriften
Bei Umbauten sind bestehende Gebäude und Anlagen im Rahmen der Verhältnismässigkeit an die Brandschutzvorschriften anzupassen, wenn:
- wesentliche bauliche oder betriebliche Veränderungen, Erweiterungen oder Nutzungsände-rungen vorgenommen werden
- die Gefahr für Personen besonders gross ist
Bei jeglicher Art von Umbauten, Anbauten oder Sanierungen sind die Bewilligungspflicht und die Anforderungen bezüglich Brandschutz neu zu klären. Nicht bewilligte Bauvorhaben können die Aufforderung zum Rückbau oder zur Ertüchtigung zur Folge haben.
Die Brandschutzanforderungen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens definiert. Es liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Massnahmen sind in Brandschutzplänen oder -konzepten festzuhalten.
Weitere Informationen (rechte Spalte)
Für kantonale Brandschutzbewilligungen füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare direkt online aus. Im Anschluss können Sie das ausgedruckte und unterschriebene Exemplar mit den dazugehörigen Planunterlagen via Gemeinde zur Bewilligung einreichen.
Gesuchsformular kantonale Brandschutzbewilligung
Anhang einfacher Baubeschrieb (nur bei fehlendem Bau- und Nutzungsbeschrieb ausfüllen)