Sprinkleranlagen
Eine Sprinkleranlage ist gefordert in:
- unterirdischen Parkings, wenn die Brandabschnittsfläche pro Geschoss 4 800 m² oder mehr beträgt
- mehrgeschossigen Parkings mit offen Verbindungen der Geschosse, wenn die Brandabschnittsflächen mehr als 2 400 m² betragen
- allseitig geschlossenen Parkings mit einer Brandabschnittsfläche von mehr als 4 800 m²
- teilweise offenen ein- und mehrgeschossigen Parkings (Umfassungswände mit 25 % unverschliessbaren Öffnungen) mit mehr als 9 600 m² offen verbundenen Flächen pro Geschoss
- Parkings, in denen mechanische Einrichtungen kompaktes Parkieren von mehr als 50 Fahrzeugen ermöglichen
Informationen zur Projektierung und Ausführung finden Sie im «Fachthema «Sprinkleranlagen».
Kontrollen und Generalüberholung
Periodische Kontrollen
Sprinkleranlagen müssen periodisch kontrolliert werden.
Generalüberholung
Nach 20 Jahren Betrieb müssen Sprinkleranlagen einer Generalüberholung unterzogen werden. Damit werden die Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und wenn nötig auf geänderte Brandgefahren angepasst.
Eine VKF-anerkannte Fachfirma muss die Generalüberholung vor Beginn der Arbeiten bei der Brandschutzbehörde genehmigen lassen. Dazu reicht sie das Formular «Vorabklärung Generalüberholung Sprinkleranlagen» ein.