Alarmierung und Brandverhütung
Die sofortige Alarmierung der Feuerwehr, die Rettung von Personen und die Bekämpfung von Entstehungsbränden müssen in jeder Bauphase sichergestellt sein.
Die Baustelle sowie angrenzende Gebäude und Anlagen müssen für den Einsatz der Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.
Je nach Baufortschritt und Brandgefahren sind geeignete Löscheinrichtungen und Löschmittel bereitzustellen.
Bauinstallationen und Materiallager, Personenfahrzeuge und Lieferantentransporte dürfen den Feuerwehreinsatz nicht behindern und die Umgebung nicht gefährden.
Massnahmen zur Brandverhütung
Wichtig zur Verhütung von Bränden sind insbesondere:
- eine brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung
- Instruktion der Mitarbeitenden (Bauarbeiter, Lieferanten, Planer usw.)
- Überwachung und periodische Kontrollgänge
Bei Lagerung und Umgang mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen und mit Transportbehältern für brennbare Gase sind Schutzmassnahmen zu treffen, um Brände zu verhüten und Explosionen zu verhindern. Beispiele sind Abzäunungen gegen unbefugten Zutritt, Rammschutz, Signalisationen, Sicherheitsabstände zu Gebäuden oder Flucht- und Rettungswege.
Brennbares Material (z. B. Holz, Papier, Kunststoff, Verpackungen, Kehricht) und Bauschutt muss regelmässig entfernt und in genügendem Abstand zu Gebäude und Anlagen gelagert werden.
Die Baustelle ist gegen unbefugten Zutritt abzusperren.
Zusätzlich zu den Brandschutzvorschriften sind folgende Dokumente zu beachten:
- «Brennbare Flüssigkeiten» (1825) und «Flüssiggas» (6517) der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)
- «Explosionsschutz» (2153) der SUVA
- «Niederspannungs-Installationsnorm NIN 2020» der Electrosuisse
- «Gasleitsätze» des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW)
Zusätzliche Informationen zur Arbeitssicherheit auf Baustellen finden Sie bei der SUVA oder bei der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS.