brandschutztechnisch einwandfreie Ordnung
Zu einer «brandschutztechnisch einwandfreien Ordnung» gehören z. B.:
- der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen
- die sichere Aufbewahrung und Beseitigung von brennbarem Material
- der fachgemässe Umgang mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen
- vorschriftsgemäss betriebene haustechnische Anlagen
- die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft der Einrichtungen zur Brandbekämpfung und der technischen Brandschutzanlagen.
Quelle: VKF