Infoplattform für Brandschutz

Sie steigen um: von Fernwärme auf Holzspäne

Die Heizung muss in einem separaten Heizraum aufgestellt werden.

Sie müssen zudem eine Abgasanlage installieren.

Anforderungen an den Aufstellungsraum

Die Anforderungen sind abhängig von der Nennwärmeleistung und der Lage des Heizraums:

  • bis 70 kW: Der Heizraum muss die gleiche Brandabschnittsbildung wie die jeweilige Nutzung aufweisen, jedoch mindestens EI30.
  • ab 70 kW oder Heizraum im Untergeschoss: Der Heizraum muss als Brandabschnitt EI60 ausgeführt werden. Für die Türen ist EI30 gefordert. Sie müssen in Fluchtrichtung öffnen.

Ein direkter Zugang vom Freien in den Heizraum ist gefordert:

  • bei einer Nennwärmeleistung ab 1200 kW.
  • wenn der Heizraum im 2.UG oder tiefer liegt und die Nennwärmeleistung grösser als 600 kW ist.

Anforderungen an Abgasanlagen

Die Anforderungen an die Belüftung und die Zufuhr der Verbrennungsluft sowie an Kamine und Abgasanlagen finden Sie im Fachthema «Heizungen, Öfen, Cheminées».

Lagerung des Brennstoffs

  • Bis zu einem Volumen von 0.8 m³ dürfen Späne in Containern oder Behältern im Arbeitsraum gelagert werden.
  • Für grössere Mengen sind separate Silos oder Spänelagerräumen gefordert.

 

Detaillierte Informationen zur Lagerung und Beschickung sowie weitere Anforderungen gibt die Erläuterung 104-15 «Spänefeuerungen» der VKF:

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