Wärmedämmverbundsystem
Die Brandschutzvorschriften trennen Gebäudehülle und Gebäudeausbau. Je nachdem, in welchem Teil die Dämmung liegt, gelten unterschiedliche Anforderungen. Bei Wärmedämmverbundsystemen ist die Dämmung Teil der Gebäudehülle.
Analysieren Sie die Fassade
Enthält sie Baustoffe der Kategorien RF2 oder RF3 (brennbar)? Aus welchem Baustoff besteht die äusserste Schicht?
Bestimmen Sie die Gebäudehöhe und wählen Sie:
Gebäude bis 11m hoch
Schlagen Sie die Anforderungen an die Baustoffe der Fassade unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe im Thema «Baustoffe und Bauteile» nach und beurteilen Sie, ob diese erfüllt sind.
Zusätzliche Massnahmen wie Brandriegel sind nicht vorgeschrieben – auch nicht, wenn die Dämmung aus brennbaren Baustoffen besteht.
Gibt es Fotovoltaikanlagen an der Fassade?
Überprüfen Sie, ob die Installationen fachgerecht ausgeführt und intakt sind.
Gebäude 11m bis 30m hoch
Schlagen Sie die Anforderungen an die Baustoffe der Fassade unter Ihrer Nutzung und Gebäudehöhe im Thema «Baustoffe und Bauteile» nach und beurteilen Sie, ob diese erfüllt sind.
Falls die Baustoffe der Fassade und der geplanten Dämmung in die Brandverhaltensgruppe RF1 (nicht brennbar) fallen, sind die Anforderungen in der Regel erfüllt.
Enthält die Fassade brennbare Baustoffe wie Holzfaserplatten oder Polystyrol, kontrollieren Sie, ob folgende Anforderungen erfüllt sind:
- Konstruktive Unterteilung der Fassade: Um die Ausbreitung eines Brandes an der Fassade zu verhindern, ist in jedem Geschoss ein umlaufender Brandriegel aus Baustoffen RF1 (Schmelztemperatur grösser oder gleich 1 000 °C) mit einer minimalen Höhe von 0,2 m gefordert. Bei bestehenden Gebäuden sind solche Brandriegel meist nicht vorhanden.
Wie Brandriegel ausgeführt werden müssen, finden Sie im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz». - Die Feuerwehr muss Zugang zur gesamten Fassade haben.
- Balkone sind Teil der Fassade. Die brennbaren Anteile eines Einzelbalkons oder ein durchgehendes Balkonband haben jedoch Einfluss auf das Brandverhalten einer Fassade. Falls die äusserste Schicht der Fassade brennbar ist, wenden Sie sich an eine Fachperson.
- Laubengänge und Aussentreppen: Falls diese als Fluchtwege genutzt werden, gelten höhere Anforderungen, siehe dazu Abschnitt «Laubengänge» im Fachthema «Fassaden und Aussenwände mit Holz»
- Übergänge von der Fassade zum Dach oder zu den Fenstern: Diese müssen so ausgeführt sein, dass ein Brand an dieser Stelle gestoppt wird. Das heisst, das Feuer darf nicht von der Aussenwand auf das Dach oder umgekehrt übergreifen.
Gibt es Fotovoltaikanlagen an der Fassade?
Überprüfen Sie, ob die Installationen fachgerecht ausgeführt und intakt sind.
Detaillierte Informationen zu den Brandschutzmassnahmen für verputzte Aussenwärmedämmungen finden Sie im Stand-der-Technik-Papier von EPS (das Dokument wird derzeit überarbeitet).