Sonnenkollektoren, aufgesetzt auf das Dach
Prüfen Sie die Dachkonstruktion
Das Dach mit den Sonnenkollektoren muss als Ganzes den Brandschutzanforderungen genügen. Wie Sie die Dachkonstruktion analysieren, finden Sie unter «Umbau, Sanierung und Umnutzung» im Kapitel «Beurteilung Gebäude/Dachkonstruktion».
Durch den Betrieb von Sonnenkollektoren können angrenzende Bauteile erhitzt werden. Ist dabei mit Temperaturen von mehr als 85° Grad zu rechnen, müssen alle Teile der Kollektoren dauerwärmebeständig sein, insbesondere die Anschlussleitungen.
Falls eine Brandmauer vorhanden ist
Prüfen Sie, ob die Solarmodule die Funktion der Brandmauer nicht beeinträchtigen.
Die Solarmodule müssen dazu im Bereich der Brandmauer auf einer Breite von 1 m unterbrochen werden. Auf den Abstand zur Brandmauer kann verzichtet werden, wenn die Brandmauer mindestens 0.3 m über die Solaranlage geführt wird oder wenn die Solaranlage einer VKF-anerkannten Konstruktion entspricht.
Falls eine Rauch-Wärme-Abzugsanlage (RWA) vorhanden ist
Solaranlagen müssen zu RWA-Öffnungen einen genügend grossen Abstand aufweisen, damit die Funktionsfähigkeit (genügend grosser Öffnungswinkel, Raumbedarf für die Wartung, Platzbedarf für Schnee, etc.) und der Unterhalt gewährleistet sind.
Bei einem Abstand von 2 m sind die Anforderungen ohne zusätzliche Massnahmen erfüllt.
Blitzschutzsystem
Für Solaranlagen ist kein Blitzschutzsystem gefordert. Ist bereits eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss die Anlage jedoch integriert werden.
Kennzeichnung und Information
Informieren Sie die Feuerwehr über Ihre neue Solaranlage, bringen Sie gut sichtbare Gefahrenhinweisschilder an (Anbringungsort der Kennzeichnung gemäss NIN 2015, Teil 7) und führen Sie vorhandene Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne nach.