Infoplattform für Brandschutz

Personengefährdung

Eine erhöhte Personengefährdung besteht insbesondere in Gebäuden und Anlagen:

  • mit Räumen mit grosser Personenbelegung (> 300 Personen), z. B. Verkaufsgeschäfte, Versammlungsstätten, Schulbauten mit Sälen
  • in denen sich Personen aufhalten, die dauernd oder vorübergehend auf fremde Hilfe angewiesen sind, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Heime für Behinderte
  • mit industriellen oder gewerblichen Betrieben, die grosse brandschutztechnische Risiken aufweisen, z. B. Chemiebetriebe, Betriebe mit gefährlichen Stoffen

Quelle: VKF

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