Personengefährdung
Eine erhöhte Personengefährdung besteht insbesondere in Gebäuden und Anlagen:
- mit Räumen mit grosser Personenbelegung (> 300 Personen), z. B. Verkaufsgeschäfte, Versammlungsstätten, Schulbauten mit Sälen
- in denen sich Personen aufhalten, die dauernd oder vorübergehend auf fremde Hilfe angewiesen sind, z. B. Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Heime für Behinderte
- mit industriellen oder gewerblichen Betrieben, die grosse brandschutztechnische Risiken aufweisen, z. B. Chemiebetriebe, Betriebe mit gefährlichen Stoffen
Quelle: VKF