Arealfläche
Die Grösse der Arealfläche ist massgebend für die Auslegung der Brandabschnitte bei den Nutzungen Landwirtschaft und Gewerbe, Industrie: max. 2 Stockwerke, bis 11m hoch, 11m bis 30 m hoch.
Die Grösse der Arealfläche ist massgebend für die Auslegung der Brandabschnitte bei den Nutzungen Landwirtschaft und Gewerbe, Industrie: max. 2 Stockwerke, bis 11m hoch, 11m bis 30 m hoch.
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