Brandmeldeanlagen
Eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung ist erforderlich für:
- Gebäude und Anlagen mit zwei Geschossen, in denen mehr als 50 Personen übernachten können
- Gebäude und Anlagen mit drei oder mehr Geschossen, in denen mehr als 30 Personen übernachten können
Kontrolle und Beurteilung
Kontrolle
Brandmeldeanlagen müssen regelmässig kontrolliert werden.
Beurteilung
Nach 15 Jahren Betrieb müssen Brandmeldeanlagen von einer VKF-anerkannten Fachfirma beurteilt werden:
- Ist die konzeptionelle Auslegung noch auf dem aktuellen Stand der Technik?
- Sind die Ersatzteile noch auf dem Markt erhältlich und kann der Errichter die Wartung noch garantieren?
- Gab es Nutzungsänderungen, aufgrund derer die Brandmeldeanlage nicht mehr vollumfänglich wirksam ist?
- Haben sich die Brandgefahren verändert?
Wenn die Brandmeldeanlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht, muss sie angepasst werden.
Die Beurteilung muss der Brandschutzbehörde vor Beginn der Revisionsarbeiten mit dem Formular «Vorabklärung Beurteilung Brandmeldeanlagen» zur Prüfung eingereicht werden.
Möchten Sie freiwillig eine Brandmeldeanlage installieren oder mehr über das Thema erfahren? Informationen dazu finden Sie unter dem Fachthema Brandmeldeanlagen.