Infoplattform für Brandschutz

Rauch- und Wärmeabzug

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sorgen im Brandfall dafür, dass Wärme und Rauch abgezogen werden. Je nach Nutzung und Brandabschnittsflächen bzw. Personenbelegungen ist eine RWA vorgeschrieben.

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage gefordert:

  • Wenn ein Gemeinschafts- oder Veranstaltungsraum vorhanden ist, der mit mehr als 300 Personen belegt werden kann.
  • Das Gebäude ein Atrium enthält. Oben offene Innenhöfe müssen nicht entraucht werden.

Ohne Löschanlage

  • Ab 600 m² Fläche bei Räumen, die unter Terrain liegen oder allseitig geschlossen sind.
  • Ab 2 400 m² Fläche bei Räumen, die über Terrain liegen und nicht allseitig geschlossen sind. Das heisst sie haben Tore, Fenster oder Türen, die eine Querlüftung ermöglichen.
  • Bei Hochregallagern.

Mit Löschanlage

  • Ab 3 600 m² Fläche bei Räumen, die unter Terrain liegen oder allseitig geschlossen sind.
  • Ab 4 800 m² Fläche bei Räumen, die über Terrain liegen und nicht allseitig geschlossen sind. Das heisst sie haben Tore, Fenster oder Türen, die eine Querlüftung ermöglichen.
  • Bei Hochregallagern ab einer Fläche von 600 m².

Informationen zu verschiedenen Arten von Anlagen und zu Leistungsanforderungen finden Sie im Fachthema Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

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